POL-DN: Nächtlicher Bewegungsdrang kann strafbar sein
Düren (ots)
Zumindest in der Nacht zu Donnerstag gerieten drei Zwölfjährige bereits mit dem Gesetz in Konflikt, als sie - anstatt in ihren Betten zu schlummern - durch die Dürener Innenstadt zogen und mutwillig einen Pkw beschädigten.
Ob sich das Vorlesen einer Strafanzeige wegen Sachbeschädigung als Gutenachtgeschichte eignet, ist fraglich. Eine solche Anzeige fertigten Polizeibeamte jedenfalls, nachdem sie die drei Freunde gegen 03:30 Uhr in der Kämergasse angetroffen hatten. Ein Zeuge konnte zuvor beobachten, wie die Jungs über geparkte Autos gelaufen waren. Einem der insgesamt 15 betroffenen Wagen wurde bei dieser Aktion ein Blechschaden in Höhe von geschätzt 400 Euro zugefügt. Die jugendlichen Ausflügler hatten ursprünglich gemeinsam bei einem der drei Jungen übernachten wollen, sich dann aber unbemerkt vom Vater des Gastgebers aus dem Haus geschlichen, um durch das nächtliche Düren zu streifen.
Ihre Nachtwanderung endete damit, dass zwei aus Kreuzau stammende Übeltäter von ihren Müttern bei der Polizeiwache Düren abgeholt werden mussten. Der im Stadtgebiet wohnhafte Dritte im Bunde bekam eine Heimreise im Streifenwagen spendiert. Obwohl die Freunde aufgrund ihres Alters noch nicht strafmündig sind, wurde eine Strafanzeige wegen der gemeinschaftlich begangenen Sachbeschädigung am geparkten Pkw gefertigt.
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