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Polizei Düren

POL-DN: 0503241 Landrat Wolfgang Spelthahn antwortet auf die Äußerungen von Herrn Jens Bröker, Vorsitzender der SPD-Fraktion im Kreistag Düren, zur Entweichung des nach § 63 StGB untergebrachten Patienten Menden

Düren (ots)

"Ich muss der Auffassung von Herrn Bröker, dass die
polizeiliche Fahndung im Fall Menden schleppend angelaufen ist,
deutlich und entschieden widersprechen. Aus der Fahndungsakte der
Polizei ergeben sich folgende Fakten:
Nachdem die Rheinischen Kliniken am 08.03.05 gegen 11.17 Uhr das
Entweichen des Patienten Erwin Menden fernmündlich bei der Polizei
meldeten, wurde bereits um 11.18 Uhr eine polizeiinterne Fahndung von
der Leitstelle der Polizei ausgelöst und im näheren und weiteren
Umfeld des Klinikgeländes nach der Person gesucht.
Um 11.40 Uhr wurde das Landeskriminalamt NRW und die
Staatsanwaltschaft Bonn per Telefax über den Sachverhalt informiert.
Bereits um 11.50 Uhr nahmen Beamte des zuständigen
Kriminalkommissariates die Ermittlungen in der Klinik auf. Dass dabei
persönlich durch den behandelnden Arzt an die Beamten übergebene
schriftliche Fahndungsersuchen der Rheinischen Kliniken Düren
enthielt auch den handschriftlichen Vermerk "Alkoholmissbrauch".
Dieser Vermerk wurde in einem Gespräch mit dem Arzt verifiziert und
führte zu der Aussage, dass von dem Patienten keine akute Gefahr
ausgeht.
Die Fahndungsarbeit der Polizei wurde also am 08.03.05 direkt
eingeleitet und an den Folgetagen intensiv fortgesetzt. Es wurden
insbesondere die bekannt gewordenen Kontaktpersonen und
Kontaktörtlichkeiten abgeklärt, ohne dass es dabei zu einem
Fahndungserfolg kam.
Am 14.03.05 gegen 09.50 Uhr teilte der behandelnde Arzt des
Gesuchten einem Ermittlungsbeamten der Polizei fernmündlich mit, dass
man nun eine Öffentlichkeitsfahndung befürworte. Diese Aussage stand
offenbar mit dem bis dahin erfolgten Zeitablauf in Verbindung.
Aufgrund dieser Mitteilung nahm die Polizei unmittelbar Kontakt mit
der Staatsanwaltschaft in Bonn auf. Nach Prüfung des Sachverhaltes
wurde von dort am Vormittag des 15.03.05 die Öffentlichkeitsfahndung
angeordnet. Diese wurde dann an diesem Tag, um 13.36 Uhr, durch eine
Pressemeldung an die Medien umgesetzt. Mit Beginn der
Öffentlichkeitsfahndung und der Berichterstattung in den Medien sind
bisher 36 Hinweise aus der Bevölkerung bei der Kreispolizeibehörde
Düren eingegangen. Bisher haben diese Spuren aber noch nicht zum
Ergreifen des Flüchtigen geführt.
Die von Herrn Bröker am 22.03.05 gegen 18.00 Uhr auf der
Internetseite der Kreispolizeibehörde Düren festgestellte
Fahndungsmeldung im Fall Menden ist dort bereits seit dem 15.03.05
eingestellt. Es handelt sich um den identischen Text der
Pressemeldung, die am 15.03.05 an die Medien gesteuert wurde. Dieser
Text wurde vor der Veröffentlichung mit dem Pressesprecher des
Landschaftsverbandes Rheinland, Herrn Hermes, abgestimmt und trifft
zudem die volle Zustimmung der Staatsanwaltschaft Bonn. Ich kann
daher nicht erkennen, dass es sich hierbei um fehlerhafte
Informationen handeln soll. Ebenso liegt für mich daher auch kein
Grund dafür vor, den Inhalt zu korrigieren."
ots-Originaltext: Polizei Düren
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=8

Rückfragen bitte an:

Polizei Düren

Pressestelle
Telefon: 02421-949345
Fax: 02421-949349

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