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Polizei Düren

POL-DN: 05081201 Landrat Wolfgang Spelthahn widerspricht Bürgerwehr

Düren (ots)

Den Vorwürfen, die durch das "Gardecorps Dürener
Bürgerwehr 96 e.V." in der Öffentlichkeit zu einem Einsatz der 
Polizei und des Rettungsdienstes am vergangenen Wochenende gemacht 
wurden, tritt Landrat Wolfgang Spelthahn mit Entschiedenheit 
entgegen. "Ich habe die Einsatzsituation genauestens überprüfen 
lassen. Es gibt für mich keinerlei Anhaltspunkte für ein 
Fehlverhalten der Polizeibeamten oder Anlass zu anderen 
Beanstandungen", so der Leiter der Kreispolizeibehörde Düren.
Aufgrund der Vorankündigung des Veranstalters wurde das Biwak des 
Gardecorps unter Leitung eines erfahrenen Beamten aufgrund der 
räumlichen Nähe zum Annakirmesplatz von den Beamtinnen und Beamten 
des Sondereinsatzes "Annakirmes" mit überwacht. Gegen 23.45 Uhr 
mussten die Beamten dabei erstmals einschreiten, weil sich Anwohner 
über die laute Musik aus dem Holzbendenpark beschwert hatten. Dabei 
wurde festgestellt, dass eine Genehmigung zum Betreiben einer 
Lautsprecheranlage für das Gardecorps nur bis 22.00 Uhr vorlag.
Nachdem um 00.46 Uhr ein Körperverletzungsdelikt aus dem Park bei 
der Einsatzleitstelle der Polizei gemeldet wurde, wurden unmittelbar 
danach Einsatzkräfte in den Bereich des Tatortes entsandt. Ein 
Beamter der Leitstelle nahm mit dem Melder wieder telefonischen 
Kontakt auf, um weitere Einzelheiten für die Fahndungsmaßnahmen zu 
erfahren. Durch den Einsatzleiter des Sondereinsatzes wurden den 
Beamtinnen und Beamten direkt die Fahndungsbereiche zugeteilt, so 
dass sie für den Beschwerdeführer nicht unbedingt sichtbar wurden. 
Bei dieser Tätigkeit konzentrierte sich die Polizei insbesondere auf 
den Bereich des Hallenbades, da zu vermuten war, dass die Täter in 
diese Richtung geflohen waren.
Diese Maßnahmen führten bereits gegen 01.00 Uhr zum Erfolg. Es wurde 
eine weibliche Person angetroffen und überprüft, bei der 
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie offenbar im Kontakt mit den 
Tätern gestanden hat, aber keine Fahndungshinweise zu ihnen abgeben 
konnte oder wollte. Aus dieser Identitätsfeststellung und 
weitergehenden polizeilichen Maßnahmen können sich wichtige Hinweise 
zur Aufklärung der angezeigten Straftat ergeben.
Zu diesem Zeitpunkt wurden am angegebenen Tatort durch die dorthin
entsandten Polizeibeamten keine Feststellungen zu einer Schlägerei, 
einer verletzten Person oder zu einem Anrufer getroffen.
Als der Leitstelle der Polizei gegen 01.27 Uhr ein erneutes Delikt
aus dem Holzbendenpark gemeldet wurde, trafen Polizeibeamte bereits 
kurze Zeit später am angegebenen Ort ein. Hier erhielten sie die 
Auskunft, dass die Personen mit Feuerwerkskörpern beschmissen worden 
seien. Im Park konnten die Beamten jedoch keine Gegenstände 
auffinden, die als Beweismittel in Frage gekommen wären.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Pflichten eines 
Veranstalters hingewiesen. Der staatliche Auftrag der Polizei 
entlässt eben einen Veranstalter nicht aus seiner Pflicht, Gefahren, 
die von seiner Veranstaltung ausgehen oder in ihrem Zusammenhang 
entstehen können, wirksam zu vermeiden und für Ordnung und Sicherheit
zu sorgen. Gerade die Erfahrungen aus der letztjährigen 
Veranstaltung, die vom Gardecorps in Feld geführt werden, hätten auch
beim Veranstalter dazu führen müssen, sich entsprechend, z.B. durch 
die Gestellung von Ordnerdiensten, auf mögliche Störungen 
vorzubereiten. Das ist offensichtlich unterblieben.
Der Veranstalter kann nicht exklusiv für seine Veranstaltungen die 
Präsenz der Polizei in Anspruch nehmen. Insbesondere wenn eine 
derartige Veranstaltung während der Annakirmes am "Feuerwerkstag" 
durchgeführt wird und die Polizei die Prioritäten sachgerecht 
zuzuweisen hat. Auch die bei anderen Veranstaltungen längst übliche 
Vorbereitung von rettungsdienstlichen Maßnahmen wurde anscheinend 
nicht organisiert.
"Ich verwahre mich vor dem geschilderten Eindruck, die 
Polizeibeamten hätten nicht mit der nötigen Motivation und Konsequenz
den Einsatz wahrgenommen. Nach den mir vorliegenden Informationen 
über den Ablauf des Einsatzes stelle ich fest, dass der Vorwurf  
einer zeitlichen Verzögerung jeglicher Grundlage entbehrt. Die 
Beamten handelten zu jedem Zeitpunkt sachgerecht und effizient sowie 
im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen und der taktischen 
Notwendigkeiten.
Daher haben sie sich aufgrund der telefonisch bekannt geworden 
Details der Straftat zunächst vordringlich um die Fahndung nach den 
Tätern gekümmert, um die Kontaktaufnahme mit dem Geschädigten sich 
daran unmittelbar anschließen zu lassen", stellt Landrat Wolfgang 
Spelthahn abschließend fest.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 02421-949345
Fax: 02421-949349

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