POL-DN: 06022403 Polizisten mit Flasche beworfen
Düren (ots)
Am Rande des karnevalistischen Geschehens ereigneten sich am Donnerstag und in der Nacht zum Freitag in der Innenstadt mehrere Körperverletzungsdelikte. In allen Fällen hat die Polizei Strafverfahren gegen die Beschuldigten eingeleitet. Ein Mitarbeiter des Dürener Ordnungsamtes schritt gegen 13.20 Uhr auf der Veranstaltung am Kaiserplatz ein, als er mitbekam, dass ein 15-Jähriger grundlos auf einen zwei Jahre älteren Jugendlichen einschlug und auch nach diesem trat. Die Polizei war schnell zur Stelle und musste schließlich den aggressiven 15-Jährigen, der weitere Körperverletzungsdelikte zum Nachteil des 17-Jährigen ankündigte, in Gewahrsam nehmen.
Ein 22-Jähriger aus Niederzier hat gegen 16.50 Uhr am Ahrweilerplatz eine Flasche auf die vor einer Diskothek eingesetzten Beamten geworfen. Dorthin waren die Beamten gerufen worden, weil es zu Streitigkeiten gekommen war. Der aus etwa 15 Meter getätigte Wurf mit dem gefährlichen Gegenstand verfehlte glücklicherweise die an einem Streifenwagen stehenden Polizisten. Allerdings schlug die Flasche gegen das Dienstfahrzeug und zersplitterte. Dadurch entstand ein Schaden in Höhe von mehreren hundert Euro. Der Flaschenwerfer wollte anschließend flüchten, konnte allerdings durch die Polizei festgehalten werden. Dem mit 0,92 Promille AAK alkoholisierten Mann wurde eine Blutprobe entnommen.
Blut floss gegen 18.50 Uhr in einer Diskothek in der Wilhelmstraße. Dort waren zwei alkoholisierte 24 und 27 Jahre alte Männer aus Düren nach einem Streit auch untereinander handgreiflich geworden. Dabei erlitt der 27-Jährige Gesichtsverletzungen, lehnte es aber ab, durch eine RTW-Besatzung versorgt zu werden. Nach der Anzeigenaufnahme entfernten sich beide Beteiligte. Mehrere abgebrochene Zähne und ein Nasenbeinbruch sind die bleibende Erinnerung für einen 25 Jahre alten Kölner. Dieser war kurz vor 20.00 Uhr aus noch nicht geklärter Ursache auf der Josef-Schregel-Straße in Höhe des Hauptbahnhofes mit einem 20-jährigen Dürener aneinander geraten. Nachdem beide unter Alkoholeinfluss stehenden Männer gegenseitig aufeinander eingeschlagen hatten, ging der Kölner zu Boden. Dort erhielt er von seinem Kontrahenten auch Tritte mit dem beschuhten Fuß ins Gesicht. Dem Dürener wurde eine Blutprobe entnommen.
Erheblichen Widerstand leistete ab 20.50 Uhr eine stark angetrunkene 20-Jährige aus Nideggen, gegen die in der Wilhelmstraße das Einschreiten der Polizei erforderlich war. Die Frau hatte zunächst vor einer Gaststätte randaliert und das dortige Personal beschimpft und Körperverletzungen angedroht. Auch gegenüber den zur Personalienfeststellung einschreitenden Beamten verhielt sie sich stark aggressiv und lautstark beleidigend. Nachdem die Uneinsichtige schließlich in Gewahrsam genommen werden musste, spuckte, schlug und trat sie gegen die Polizisten. Auch während der Durchführung des polizeilichen Gewahrsams und der erforderlichen Maßnahmen griff die Nideggenerin immer wieder Beamte an. Eine Polizistin erlitt dadurch leichte Verletzungen. Schließlich musste der Beschuldigten auch eine Blutprobe entnommen werden. Sie verblieb bis zur Ausnüchterung im Gewahrsam.
Ein versehentlich umgestoßenes Cola-Glas soll kurz vor Mitternacht in einer Diskothek am Ahrweilerplatz die Ursache für einen Streit zwischen zwei Männern aus Düren gewesen sein.
Nachdem ein 20-Jähriger das Getränk eines 23-Jährigen zum Umfallen gebracht hatte, wollten die beiden Beteiligten den Streit "in den Toilettenräumen klären". Der Klärungsversuch endete mit gegenseitig zugefügten Verletzungen im Gesicht; der Ältere trug eine blutende Nase davon.
Gegen 03.30 Uhr rief ein stark alkoholisierter Dürener die Polizei zur Anzeigenaufnahme in die Kölnstraße hinzu. Der 26-Jährige teilte den Beamten mit, dass er vor einer Diskothek am Ahrweilerplatz von einem ihm bekannten Mann ins Gesicht geschlagen worden sei. Danach habe er sich mit einem Taxi in die Kölnstraße geflüchtet. Nach der Anzeigenaufnahme suchte der Geschädigte mit einer erkennbaren Verletzung an der Nase selbstständig einen Arzt auf. Die Ermittlungen gegen den nicht anwesenden Beschuldigten dauern an.
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