POL-DN: 06031405 Bruchstücke überführten Fahrer
Linnich (ots)
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt. Für das Jahr 2005 hat die Polizei im Kreis Düren alleine für den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Jülich 468 Verkehrsunfälle mit Flucht registriert. Von diesen 468 Straftaten konnte die Polizei 216 Fälle, das ist fast die Hälfte aller Delikte, aufklären. Jetzt kam wieder ein geklärter Fall dazu.
Am Samstagmittag stellte eine 77-jährige Autobesitzerin aus Linnich einen größeren Schaden an ihrem Pkw fest. Obwohl der Wagen bereits seit Tagen in einer Wellblechgarage am Ewartsweg geparkt stand, wies er trotzdem nicht unerhebliche Unfallbeschädigungen auf. Offenbar war ein zunächst nicht bekannter Fahrzeugführer von außen gegen die nachgiebige Blechwand der Garage gefahren, so dass daran und am Auto ein Schaden von etwa 2.500 Euro entstanden waren. Der Unfallverursacher hatte das Ereignis weder bei der Geschädigten, noch bei der Polizei angezeigt, so dass nun in einem Fall von Verkehrsunfallflucht die Ermittlungen aufgenommen wurden.
Dabei geht die Polizei im Bemühen um die Aufklärung auch solcher Delikte möglichst akribisch vor. Hier geht es eben nicht ausschließlich um die Verfolgung einer Straftat, sondern auch darum, dass Geschädigte zur Wiedergutmachung des ihnen zugefügten Schadens zunächst wissen müssen, wer denn der Verursacher war. In Linnich machte sich ein besonders geschulter Sachbearbeiter des Verkehrskommissariates wieder einmal ans Werk und konnte, mit Hilfe der am Unfallort zurückgebliebenen Scherben des Verursacherautos und den hinterlassenen Farbspuren, am Ende mühsamer Ermittlungen feststellen, wer in diesem Fall den Schaden verursacht hatte.
Es war ein 27-jähriger Geschäftsmann aus Jülich, der auf Vorhalt einer eindeutigen Beweislage zugab, dass er den Unfall beim Rangieren verursacht hatte.
Der § 142 Strafgesetzbuch sieht beim "Unerlaubten Entfernen vom Unfallort" als Strafandrohung eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Unfallflüchtigen droht darüber hinaus auch der zusätzliche Entzug der Fahrerlaubnis.
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