POL-DN: 07042001 Senioren und Polizei bitten Radfahrer um Rücksichtnahme
Jülich (ots)
"Radfahrer machen uns Angst"!
Mit diesem Satz beschreibt eine lebensältere Jülicherin das Gefühl, das sie und viele andere Seniorinnen und Senioren überkommt, wenn sie als Fußgänger auf den Straßen und Wegen ihrer Stadt unterwegs sind. "Wir müssen doch noch einkaufen gehen können, ohne dass wir über den Haufen gefahren werden", sagt die 73-Jährige leise und richtet ihren Vorwurf damit gegen jene Radfahrer, die sich gedankenlos und fern jeder Verkehrsvorschrift in Jülich und anderswo bewegen.
Jeder weiß es und man kann es täglich auf unseren Verkehrswegen beobachten. Längst nicht alle Radfahrer nehmen Gebote von Fairness, Rücksicht und verkehrsgerechtem Verhalten ernst. Leider. Das war für zahlreiche ältere Jülicher vor kurzem Anlass genug, die Polizei um Hilfe zu bitten.
Polizei nimmt Hilferuf der Seniorinnen und Senioren ernst
Auch die Polizei im Kreis Düren kennt natürlich das durch rücksichtsloses Fahrverhalten von Radfahrern verursachte Problem und nimmt es sehr ernst. Nicht nur in Jülich wurden deswegen erst im vergangenen Jahr besondere Schwerpunkteinsätze zur Überwachung des Fahrverhaltens von Radfahrern durchgeführt und zahlreiche Maßnahmen gegen uneinsichtige Zweiradfahrer getroffen. Wie zu erwarten, traf die Polizei dabei auf viele Rad fahrende Verkehrssünder, denen ihr verbotswidriges und gefährliches Verhalten manchmal auch gar nicht bewusst war. Dass aber auch ein Zusammenstoß mit einem Fahrrad für die Betroffenen mit schwerwiegendsten Folgen enden kann, ist offenbar insbesondere den Jüngeren oft nicht klar. "Auch bei uns im Kreis Düren gab es in naher Vergangenheit einige sehr tragische Unfallereignisse, sogar mit tödlichem Ausgang, weil sich falsch verhaltende Radfahrer mit Fußgängern zusammen gestoßen sind", bringt Heinz Bellen, Verkehrsdezernent der Kreispolizeibehörde Düren, das Gefährdungspotential unzweifelhaft zum Ausdruck. Denn gerade für ältere Menschen sind die fast lautlos und oft sehr schnell herannahenden Fahrräder ein echtes Gefahrenpotential und die möglichen körperlichen Unfallfolgen für sie naturgemäß mit besonders hohen Risiken verbunden.
Sicherheitsgefühl ist ein hohes Gut
Neben der objektiven Gefährlichkeit gibt es aber auch die persönliche Wahrnehmung. Mangelnde Verkehrssicherheit besteht subjektiv auch dann, wenn die Bürgerinnen und Bürger alleine das Gefühl haben, sie seien in ihrem Umfeld besonders gefährdet. In diesem Zusammenhang beeinträchtigt die fehlende Verkehrsmoral von manchen Radfahrern das Sicherheitsgefühl und damit die Lebensqualität älterer Mitbürger enorm. Das ist nicht akzeptabel, denn eine Gesellschaft, in der der rücksichtloseste Verkehrsteilnehmer am schnellsten voran kommt, wird hoffentlich niemand befürworten.
Klare Verkehrsregeln dienen dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer Dabei existiert eine unmissverständliche Rechtslage, mit Regeln, die allen gerecht werden.
Wer als Fahrradfahrer den öffentlichen Verkehrsraum benutzt ist als Verkehrsteilnehmer hinsichtlich seiner Rechte und Pflichten an die Straßenverkehrsordnung gebunden. Grundsätzlich gilt, dass Fahrradfahrer - wie alle anderen Fahrzeugführer auch - die Fahrbahn benutzen müssen und nicht die den Fußgängern vorbehaltenen Gehwege! Sind jedoch Radwege angelegt und ausgeschildert (blaues Verkehrszeichen mit Fahrradsymbol) besteht eine Benutzungspflicht, die Fahrbahn darf dann nur in Ausnahmefällen benutzt werden. Häufig entstehen Konflikte oder Gefahrensituationen auf den Verkehrsflächen, die ursprünglich als reine Gehwegbereiche geplant und genutzt wurden, jetzt aber durch zusätzliche Beschilderung sowohl Fußgängern als auch Radfahrern zur Nutzung offen stehen. Auf diesen häufig in Jülich anzutreffenden Wegen (rundes, blaues Verkehrsschild mit Fußgänger- und Fahrradsymbol) besteht für Radfahrer die Pflicht, dort und nicht auf der Fahrbahn zu fahren. Jedoch ist dann intensiv Rücksicht auf den Fußgängerverkehr zu nehmen.
Auch in einem verkehrsberuhigten Bereich dürfen Fahrzeugführer, also auch die Fahrradfahrer, nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dieses gilt natürlich auch in ausgewiesenen Fußgängerzonen, wenn diese für den Fahrradverkehr freigegeben sind.
Vorsicht, Einsicht, Rücksicht
Über allem aber stehen die Grundregeln aus der Straßenverkehrsordnung, die von allen ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht verlangen. Nicht nur für Kinder, Hilfsbedürftige, sondern auch für ältere Menschen ist in den gesetzlichen Vorschriften einen besonderer Schutz verbrieft. Und das aus gutem Grund. Im Alter werden naturgemäß Reaktionsgeschwindigkeiten und die körperlichen Möglichkeiten beeinträchtigt. Andere Verkehrsteilnehmer müssen darum durch angepasste Geschwindigkeit und gesteigerte Aufmerksamkeit ein hohes Maß an Rücksichtnahme zeigen.
Polizei kündigt weitere Kontrollen an
Die Polizei unterstützt das Anliegen der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ausdrücklich. "Gegen rücksichtlose Radfahrer werden wir auch in Jülich weiterhin konsequent einschreiten", kündigt Polizeirat Andreas Brings, Leiter der zuständigen Direktion Verkehr, eine Fortsetzung von gezielten Überwachungsmaßnahmen an. Er hofft aber, dass auch der Appell zur Rücksichtnahme auf fruchtbaren Boden trifft.
Denn schließlich werden wir alle mal älter und hoffen darauf, dann auch als Senior oder Seniorin am Leben und damit auch unvermeidbar am Verkehrsgeschehen gefahrlos teil haben zu können.
Ihre Kreispolizeibehörde Düren
Informationen zum Thema "Sicher Fahrrad fahren" erhalten Ratsuchende auch bei den Verkehrssicherheitsberatern der Polizei in Düren unter Telefon 0 24 21/949-5010.
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