Energiemanagement senkt Energiekosten nachhaltig / dena-Handbuch unterstützt Unternehmen bei Einführung eines betrieblichen Energiemanagements.
Berlin (ots) - Um den Spitzenausgleich bei der Energie- und Stromsteuer in Anspruch zu nehmen, müssen Unternehmen ab dem 1. Januar 2013 unter anderem nachweisen, dass sie ein Energiemanagement oder - im Falle von kleinen und mittleren Unternehmen - ein entsprechendes Audit durchgeführt haben. Mit einem ...