Beim Kauf von Handy-Freisprecheinrichtungen beachten / Nur mit geprüften Geräten auf der sicheren Seite
Stuttgart (ots) - Jetzt greifen die neuen Änderungen der Straßenverkehrsordnung: Seit dem 1.Februar 2001 darf mit dem Handy im Auto nur noch telefoniert werden, wenn das Fahrzeug mit einer Freisprecheinrichtung ausgerüstet ist. Dieses Zubehör wird in unterschiedlichen technischen Varianten angeboten. Neben ...