NRW-Gesundheitsministerium bestätigt: Kindesentzug bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen möglich
Bielefeld (ots) - Verstoßen Eltern, dessen Kinder unter Corona-Verdacht stehen, gegen die Quarantäne-Anordnungen der Gesundheitsämter, kann das nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums eine Inobhutnahme des Kindes rechtfertigen. Im Gespräch mit der in Bielefeld erscheinenden Neuen Westfälischen ...