Kommentar zum Verzicht des Bundesverwaltungsgerichts auf ein Fahrverbot in Reutlingen
Stuttgart (ots) - Es reicht, wenn der von der Europäischen Union vorgeschriebene Grenzwert in greifbare Nähe gerückt ist - das ist die Position des Bundesverwaltungsgerichts. Sie steht im Kontrast zum Ansatz der Deutschen Umwelthilfe, die null Toleranz gefordert hatte. Das Urteil weist all jenen Kommunen in Deutschland den Weg, die den EU-Grenzwert noch nicht ...