Ampel-Koalition - Das ist kein Ehevertrag
Straubing (ots) - Nirgends steht geschrieben, dass es einen bis in den letzten Spiegelstrich ausformulierten Koalitionsvertrag geben muss - zumindest nicht im Grundgesetz. Verbindlich oder einklagbar sind solche Papiere keineswegs. Es handelt sich um reine Absichtserklärungen. Wenn drei Parteien also die Absicht bekunden, das Land gemeinsam in den kommenden vier Jahren verantwortungsvoll zu führen und die drängendsten ...