BVDVA Bundesverband Deutscher Versandapotheken
Nacht- und Notdienst ist nicht gleich verteilt / Diejenigen, die mehr Dienste leisten als andere, sollten davon auch profitieren
Berlin (ots) - Serie: Arzneimittelversorgung in Deutschland, Teil 10 Jede in Deutschland zugelassene Versandapotheke ist am Nacht- und Notdienst beteiligt. Direkt dadurch, dass jede deutsche Versandapotheke auch eine Präsenzapotheke betreiben muss. Indirekt beziehungsweise überproportional monetär über den ...