Deutsche Umwelthilfe erwirkt Zwangsgeldbeschluss des VG Stuttgart: Diesel-Fahrverbote für Euro 5 müssen bis 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden
Berlin (ots) - Aktuelle Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart verstößt gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - Fahrverbote für Euro 5 Diesel-Fahrzeuge müssen zum 1. Juli 2019 in den Luftreinhalteplan aufgenommen werden - DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Ministerpräsident ...