Lehrkräfte können weiter urheberrechtlich geschützte Inhalte für modernen Unterricht nutzen / Länder schließen unter Federführung Bayerns neuen Vertrag zu Vervielfältigungen im Unterricht
München (ots) - Lehrkräfte können weiterhin urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern, Unterrichtswerken, Presseartikeln sowie Musiknoten analog wie digital vervielfältigen und sie ihren Schülerinnen und Schülern zur Verfügung stellen. Mit einem neuen Gesamtvertrag sichern die deutschen Länder unter ...