Presserat rügt sensationelle Darstellung von Gewalt
Presserat rügt sensationelle Darstellung von Gewalt und Verstöße gegen den Persönlichkeitsschutz Der Deutsche Presserat hat auf einer nachgelagerten Sitzung am 1. Juli 2024 drei Rügen ausgesprochen. Verdächtiger wurde erkennbar Wegen eines Verstoßes gegen die Ziffer 8, Richtlinie 8.1 des Pressekodex erhielt BILD.DE eine Rüge für einen Beitrag ...