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  • 20.05.2009 – 15:50

    Europäischer Gerichtshof betont Patientenschutz

    Berlin (ots) - Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Apothekenfremdbesitzverbot. "Dies ist ein deutliches Zeichen des Patientenschutzes durch die Stärkung der Freiberuflichkeit", so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit sind aus Sicht der BZÄK wichtige Aspekte einer sicheren und qualitativ ...