VVG-Novelle: Neues Recht für alle Kfz-Kunden schon ab 1. Januar 2008
Köln (ots) - Bei der Kfz-Versicherung der DEVK, aber auch in der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung gilt mit Einführung des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) zum 1. Januar 2008 die günstigere Rechtslage auch für Bestandskunden. Das neue VVG bedeutet für die Kunden der DEVK eine Erweiterung des Leistungsangebots ohne Erhöhung der Beiträge. Generell fallen bestehende ...