Stellungnahme zum Streit um Sonntagsöffnungszeiten: Innungen sollten das Schwert nicht geben sich selbst richten
Das Oberlandesgericht München hat im Februar entschieden, dass Bäckereien in ihren Verkaufsstellen ihr gesamtes Backwarensortiment auch sonn- und feiertags ab 6 Uhr morgens ohne zeitliche Beschränkung verkaufen dürfen, sofern sie darin Sitzgelegenheiten vorhalten. Die Wettbewerbszentrale hat hiergegen Revision ...