Im Interesse der Umwelt: Kamin- und Kachelöfen vor Baujahr 1975 müssen Ende des Jahres ausgetauscht werden
Frankfurt am Main (ots) - Aufgrund der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1.BImSchV) müssen Ende dieses Jahres alle alten Feuerstätten mit einer Typprüfung vor 1975 stillgelegt werden, wenn sie die vorgegebenen Grenzwerte nicht erfüllen. Daran erinnert der HKI ...