AOK und Betapharm heben die in den Arzneimittelrabattverträgen enthaltene Exklusivitätsklausel zu vier Wirkstoffen auf / Einvernehmliche Einigung zum 1. Oktober 2012
Stuttgart/Berlin (ots) - Die AOK-Gemeinschaft und der Pharmahersteller Betapharm Arzneimittel GmbH werden die in den Arzneimittelrabattverträgen enthaltene Exklusivitätsklausel der Rabattprodukte über vier Wirkstoffe zum 1. Oktober 2012 aufheben. Die Verträge bleiben jedoch bestehen. Einzig zum Wirkstoff ...