AOK: Befreiungsregelungen bei Zuzahlungen vereinfachen / Taschengeldempfänger sollten aus sozialen Gründen befreit werden
Bonn (ots) - Taschengeldempfänger in Pflegeheimen sollten künftig von der Praxisgebühr befreit werden und keine Zuzahlungen etwa zu Arznei- und Heilmitteln mehr leisten müssen. Dies fordert der Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Hans Jürgen Ahrens. Bei einer praxisgerechten Vereinfachung der ...