ZDF-Pressemitteilung - Fernsehzuschauer scheitert mit seinem Antrag auf Programmänderung beim ZDF - Verwaltungsgericht Mainz gibt ZDF in vollem Umfang Recht
Mainz (ots)
ZDF-Pressemitteilung
Fernsehzuschauer scheitert mit seinem Antrag auf Programmänderung beim ZDF Verwaltungsgericht Mainz gibt ZDF in vollem Umfang Recht
Ein einzelner Rundfunkteilnehmer hat keinen Anspruch auf
Ausstrahlung bestimmter Fernsehsendungen oder auf eine bestimmte
Gestaltung des Programms. Mit dieser Begründung wies die vierte
Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz am Mittwoch den Antrag eines
Fernsehzuschauers kostenpflichtig zurück, das ZDF im Wege einer
einstweiligen Anordnung zu verpflichten, eine aus aktuellem Anlass
vorgenommene Programmänderung zurückzunehmen und stattdessen das
vorgesehene Regelprogramm auszustrahlen. In der Begründung zu seinem
Beschluss nahm das Gericht auf das Bundesverwaltungsgericht Bezug,
das schon wiederholt entschieden hatte, dass die Gestaltung des
Programms allein Sache des Rundfunks sei und der einzelne Zuschauer
darauf keinen Einfluss nehmen könne. Das Gericht ist damit zugleich
in vollem Umfang der Argumentation des ZDF gefolgt. Zusätzlich
verneinte das Verwaltungsgericht ein Rechtsschutzbedürfnis des
Zuschauers für seinen Antrag. Der Zuschauer hatte nämlich den Ausfall
von Regelsendungen ("heute" und "ZDF-Mittagsmagazin") beklagt, die
durch die Programmänderung ("ZDFroyal - Hochzeit im dänischen
Königshaus") gar nicht berührt werden.Mainz, 12. Mai 2004 ZDF Pressestelle Bitte an Liste 3
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