Nach Schröder-Klage: Rechte und Pflichten für Altkanzler müssen festgelegt sein
Straubing (ots) - Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Gerhard Schröder steht kein Altkanzlerbüro zu. Das ist wahrlich ein Urteil "im Namen des Volkes" und der Steuerzahler. Die Bundeshaushaltsordnung begründet keinen Anspruch eines Ex-Kanzlers. Steuergeld darf nur ausgegeben werden, wenn es zum Nutzen der Allgemeinheit ist. Und worin der im Fall des ...