Corona-Lockerungen in Bayern - Nicht umsetzbar
Straubing (ots) - Wir halten fest: Jetzt kann man sich mit bis zu neun Personen treffen. Die müssen nicht einmal verwandt sein oder unter einem Dach leben. So weit ist das noch klar. Was aber ist, wenn sich zehn verschiedene "Hausstände" treffen? Das geht nicht. 100 dürfen es allerdings sein, wenn man unter freiem Himmel Hochzeit feiert oder jemanden beerdigt. Wenn sich jedoch ein Geflügelzüchterverein versammelt und ...