Outplacement wird stärker gefördert
Düsseldorf (ots) - Muss sich ein Unternehmen im Rahmen einer Sozialplanmaßnahme von Mitarbeitern trennen, fördert die Agentur für Arbeit Outplacement, d.h. eine professionelle Beratung zur beruflichen Neuorientierung, die vom Arbeitgeber für den scheidenden Mitarbeiter finanziert wird. Die Förderung beträgt nach dem Gesetz für moderne Dienstleistungen (Hartz III) die Hälfte der Kosten bis maximal 2.500 EUR pro ...