EuGH: Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub bleibt trotz Krankheit bestehen - Lovells weist auf die Folgen für Unternehmen hin
Frankfurt am Main (ots) - Ist der Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit nicht in der Lage, seinen Urlaub innerhalb eines Kalenderjahres oder bis zum Ende des Übertragungszeitraumes im Folgejahr zu nehmen, besteht der Anspruch auf Urlaub weiter und erlischt nicht. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 20. ...