Patent für das Schnupfenspray "nasic" für nichtig erklärt
München (ots) - Am 20. Januar 2015 hatte der 3. Senat des Bundespatentgerichts über eine Klage der Generika-Herstellerin Teva GmbH gegen das europäische Patent 0 773 022 der M.C.M. Klosterfrau Vertriebsgesellschaft mbH zu entscheiden, das eine pharmazeutische Zubereitung zur topischen Behandlung akuter Rhinitiden, die als Wirkstoffe die Sympythomimetica Oxymetazolin oder Xylometazolin sowie Pantothenol enthält sowie ...