iGZ - Interessenverband Dt. Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Tarifpartner gestalten Regelungen
Münster (ots) - Unter Tarifautonomie versteht man das Recht der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände, Löhne, Gehälter und andere Arbeitsbedingungen selbstständig und unabhängig zu regeln - ohne staatliche Einflussnahme. Das gilt auch für die Überlassungsdauer: "Die Sozialpartner sind besser in der Lage, sachgerechte Branchenlösungen zu erarbeiten", kommentiert in diesem Zusammenhang der iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz die Möglichkeiten der Gestaltung ...