Stuttgarter Zeitung: Kommentar zu Wulff
Stuttgart (ots) - Das, was der Richter anbietet, genügt Wulff nicht. Denn ein Freispruch erster Klasse ist die Einstellung des Verfahrens keineswegs. Es bleibt in solchen Fällen ein, wenn auch kleiner, Rest - ein Gschmäckle. Die Ehre, auf die er so viel Wert legt, bekommt Wulff so nicht zurück. Er kann sie vom Gericht gar nicht bekommen. Denn Wulff hat, auch wenn ihm nichts Strafbares nachzuweisen ist, Fehler gemacht, ...