euro adhoc: ProSiebenSat.1 Media AG / Sonstiges / Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG Bundeskartellamt wird Verfahren gegen ProSiebenSat.1 Media AG gegen Bußgeldzahlung beenden
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. Kartellfragen 05.10.2007 München, 5. Oktober 2007. Das Bundeskartellamt wird das Verfahren gegen die ProSiebenSat.1 Group und ihre Vermarktungsgesellschaft ...