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Gericht bremst Fahrgäste aus / Amtsgericht München: Verkehrsunternehmen müssen in der Regel nicht für Personen- und Sachschäden ihrer Passagiere aufkommen
Hamburg (ots) - Sicherheitsgurte und Airbags gehören im PKW längst zum Standard. In Bussen und Bahnen sucht man sie aber vergebens. Das alleine begründet aber keinen Anspruch auf Ersatz bei Sach- oder Personenschäden, entschied das Amtsgericht München in einem Urteil. Das Gericht hatte über die ...