Westfalen-Blatt: Das Westfalen-Blatt (Bielefeld) zum Thema Sicherungsverwahrung:
Bielefeld (ots) - Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes ist nicht zu beneiden. Wenn er die nachträgliche Sicherungsverwahrung für rechtswidrig erklären sollte, müssen sie den Druck einer empörten Öffentlichkeit und Medienwelt aushalten. Jede Gewalttat, die nach der Freilassung eines gefährlichen Straftäters passiert, wird den Karlsruher Richtern ...