WESTFALEN-BLATT: Kommentar zur Inklusion
Bielefeld (ots) - Seit 2009 sichert eine UN-Konvention behinderten Kindern das Recht auf Unterricht zu. Deutschland geht noch weiter, indem es das Recht auf den Besuch einer Regelschule festschreibt. Es ist ein Recht, keine Pflicht. Eltern, die meinen, eine Förderschule sei besser für ihr Kind, können es weiter dort lernen lassen. Aber wer meint, dass sein Kind auf eine Regelschule passt, hat eben auch diese ...