Bundesgerichtshof bestätigt Günstigkeitsprinzip und Kostenkontrolle bei der Kalkulation von Netznutzungsentgelten / LichtBlick-Urteil hat weit reichende Konsequenzen für Energiewirtschaft
Hamburg/Karlsruhe (ots) - Die Betreiber der deutschen Stromnetze müssen sich auf Rückforderungen in Millionenhöhe einstellen. Dies ist die Konsequenz aus der aktuell vom Bundesgerichtshof vorgelegten Urteilsbegründung im Verfahren LichtBlick gegen den Versorger MVV Energie AG. "Die Urteilsbegründung des BGH ...