Geänderte Straßenverkehrsordnung: Runter vom Gas bei Gefahrenzeichen - Bußgeld droht / R+V-Infocenter: Viele Neuregelungen zum 1. April - Höhere Bußgelder auch für Falschparker und Radfahrer
Wiesbaden (ots) - Gefährliche Kurve, starkes Gefälle oder Wildwechsel: Ab 1. April sollten Autofahrer bei Gefahrzeichen vom Gas gehen. Sonst droht ein Bußgeld von 100 Euro. "Die Straßenverkehrsordnung schreibt jetzt eindeutig vor, dass Autofahrer an angekündigten Gefahrenstellen ihre Geschwindigkeit verringern ...