Kfz-Versicherung: Sonderkündigungsrecht nach dem 30.11. bei Beitragserhöhung
München (ots) - Ein Monat Kündigungsfrist bei (versteckter) Beitragserhöhung auch nach Wechselstichtag Kunden können ihre Kfz-Versicherung auch noch nach dem Wechselstichtag am 30.11. kündigen, wenn der bisherige Versicherer den Beitrag erhöht. Das Sonderkündigungsrecht gilt auch bei versteckten Beitragserhöhungen. Das ist dann der Fall, wenn der ...