Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Stellplatz ist absetzbar / BFH-Machtwort zu doppelter Haushaltsführung
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Regenstauf (ots) - Wer aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen muss, kennt die steuerliche Schmerzgrenze genau. Für die Wohnung am Arbeitsort sind höchstens 1.000 Euro pro Monat im Rahmen der steuerlichen doppelten Haushaltsführung absetzbar, egal wie hoch die tatsächliche Miete ist. Doch ein aktuell am 8. Januar veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt Bewegung in diesen Sachverhalt. ...
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