Schwäbische Zeitung: Streik ist nicht gleich Streik - Leitartikel
Ravensburg (ots) - Streiks sind in Tarifkonflikten ein legitimes Mittel für Arbeitnehmer, um Druck auf Arbeitgeber auszuüben. Das Streikrecht leitet sich aus der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit ab, es steht mithin nicht zur Disposition. Ausstände darf es allerdings nur im Rahmen tariflicher Auseinandersetzungen und nur nach einem Aufruf durch eine Gewerkschaft geben, nicht aber, um etwa politische Organe ...