POL-UL: (UL) Ehingen, Heroldstatt, Munderkingen - Roller nicht versichert
Drei Zweiräder zog die Polizei in den vergangenen Tagen in Ehingen, Heroldstatt und Munderkingen aus dem Verkehr.
Ulm (ots)
In Ehingen war am Sonntag ein Rollerfahrer in der Albert-Einstein-Straße unterwegs. Den 19-Jährigen stoppte die Polizei gegen 21.45 Uhr. An seinem Roller war die Versicherung abgelaufen.
Am Samstagmittag war auf einem Feldweg bei Heroldstatt ein 48-Jähriger auf einem Moped unterwegs. An dem Zweirad fehlte das Kennzeichen und es war nicht versichert.
Bereits am Freitagmittag stoppte die Polizei in Munderkingen eine 16-Jährige. Auch sie hatte es versäumt, sich für ihren Roller ein neues Kennzeichen bei der Versicherung zu besorgen.
Hinweis der Polizei: Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist
immer wichtig. Denn bei einem Unfall können sehr schnell Sach- oder
Personenschäden entstehen. Hierbei fallen häufig Reparaturkosten und
Arztrechnungen von mehreren Tausend Euro an. Damit der Geschädigte
seinen Schaden sicher ersetzt bekommt ist eine Versicherung zwingend
notwendig. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz geregelt. Ein
Verstoß hiergegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten
Fall eine Haftstrafe nach sich ziehen. Zudem muss der Verursacher,
ohne Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden
aufkommen. Kraftfahrzeuge mit Versicherungskennzeichen benötigen dann
ein neues Versicherungskennzeichen. Bis zu einer Geschwindigkeit von
45 km/h wird keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle benötigt.
Eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind aber
trotzdem erforderlich. Als Nachweis für eine bestehende
Haftpflichtversicherung dient dabei das sogenannte
Versicherungskennzeichen. Dieses Versicherungskennzeichen muss jedes
Jahr rechtzeitig beantragt und zum ersten März gewechselt werden.
Folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:
- Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Also
Mofas, Mopeds sowie Roller bis max 50 Kubikzentimeter Hubraum.
- Quads und Trikes, wenn diese über die gleichen Vorgaben
verfügen.
- Mofas und Mopeds aus Produktionen der ehemaligen DDR mit einer
Höchstgeschwindigkeit von maximal 60 km/h, die erstmals vor dem
1.3.1992 versichert waren.
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis maximal 350 kg Leermasse
und einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h.
- auch Segways, bei der der elektrische Antrieb eine
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h ermöglicht.
- Pedelecs mit Motoren über 250 Watt bzw. einer Tretunterstützung
über 25 km/h oder einer Anfahrhilfe über 6 km/h.
- Motorisierte Krankenfahrstühle (Führerscheinklasse M und S).
- Seit neuestem wird ein Versicherungskennzeichen auch für
E-Scooter mit Betriebserlaubnis benötigt.+++++0478238++++0478273+++0478273
Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
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