POL-PPWP: Wenn der Unfallgegner nicht mehr zu erreichen ist...
Kaiserslautern (ots)
Eine weniger schöne Überraschung hat ein junger Mann aus dem Stadtgebiet am Montag erlebt. Der 28-Jährige wandte sich am Nachmittag Hilfe suchend an die Polizei, weil er den Mann nicht mehr erreichte, mit dem er an Ostersamstag einen Unfall hatte.
Wie der 28-Jährige berichtete, hatte der andere Mann an diesem Tag in der Hasenstraße seinen am Straßenrand stehenden Pkw im Vorbeifahren gestreift. Ordnungsgemäß verständigte er anschließend den Fahrzeugbesitzer. Die beiden Männer einigten sich darauf, die Sache ohne die Polizei zu regeln.
Allerdings sei der Unfallfahrer nun nicht mehr zu erreichen. Deshalb entschloss sich der 28-Jährige dazu, jetzt doch die Polizei einzuschalten.
Mit den Angaben des Betroffenen begannen die Beamten am Montag zu recherchieren - dabei kam heraus, dass das Kennzeichen, das am Unfallwagen des Verursachers angebracht war, als gestohlen gemeldet ist. Außerdem hat der verantwortliche Fahrer keinen Führerschein und es besteht ein Haftbefehl gegen ihn. Die Polizei ermittelt deshalb nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Fahrens ohne Zulassung.
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