POL-GOE: (658/2009) Streit unter Alkoholeinfluss - Mit Messer bewaffneter 44 Jahre alter Randalierer von Polizei überwältigt
Göttingen (ots)
Gieboldehausen, Edith-Stein-Straße Sonntag, 16. August 2009, gegen 20.00 Uhr
Ein mit einem Fleischmesser bewaffneter, stark alkoholisierter 44 Jahre alter Mann aus Gieboldehausen (Kreis Göttingen) hat am Sonntagabend (16.08.09) gegen 20.00 Uhr in der Edith-Stein-Straße mehrere Streifenwagenbesatzungen der Polizei aus Duderstadt, Göttingen und Herzberg in Atem gehalten.
Auf einer Feier war der 44-Jähriger zunächst mit einem anderen Mann aus noch ungeklärten Gründen in Streit geraten und hatte auf ihn eingeprügelt, so Zeugenaussagen. Anschließend bewaffnete sich der Gieboldehäuser mit einem ca. 30 cm langen Messer und lief durch die Nachbarschaft. Dabei trat der aggressive und stark betrunkene 44-Jährige u. a. gegen eine Gartenpforte und beschädigte diese.
Anwohner alarmierten die Polizei, die den Randalierer wenig später im Vorgarten des Wohnhauses antraf. Als er die Ordnungshüter erkannte, bedrohte er die Beamten, flüchtete auf die Gebäuderückseite und von dort über einen Zaun auf ein Nachbargrundstück. Die Polizisten nahmen die Verfolgung des 44-Jährigen auf. Beim Versuch, ihn von einem weiteren Zaun herunterzuziehen, trat der Randalierer plötzlich ruckartig nach hinten aus und trat einem der Ordnungshüter mit voller Wucht in den Oberkörper. Der Polizist erlitt eine Muskelprellung im Brustbereich. Seine Kollegen setzten schließlich Pfefferspray gegen den Angreifer ein.
Er konnte kurz danach überwältigt und zu Boden gebracht werden. Das Küchenmesser hatte er während seiner Flucht in eine Hecke geworfen. Es wurde sichergestellt. Die Beamten nahmen den Gieboldehäuser zur Blutentnahme mit zur Wache. Als er nach seiner Einlieferung in die Gewahrsamszelle begann, mit seinem Kopf gegen die Zellentür und die Zellenwände zu schlagen, wurde er nach Rücksprache mit einer alarmierten Notärztin aufgrund akuter Fremd- und Eigengefährdung mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert. Die Polizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung ein.
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