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Polizeidirektion Göttingen

POL-GOE: (592/2010) Nach Streitigkeiten bei Trinkgelage - 59-Jähriger tritt einem Polizisten gezielt gegen den Kopf, Beamter dienstunfähig

Göttingen (ots)

Göttingen, Schleifweg

Donnerstag, 2. September 2010, gegen 02.00 Uhr

GÖTTINGEN (jk) - Bei einem Polizeieinsatz im Schleifweg hat ein hoch aggressiver, alkoholisierter 59 Jahre alter Mann aus Göttingen Donnerstagnacht (02.09.10) gegen 02.00 Uhr einen Polizisten durch einen gezielten Fußtritt gegen den Kopf verletzt. Der Beamte wurde zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht, aus dem er später entlassen werden konnte. Der Polizeioberkommissar ist aber vorerst dienstunfähig.

Nach ersten Erkenntnissen hatte bereits polizeilich in Erscheinung getretene 59-Jährige zusammen mit einem 39 Jahre alten Göttinger in dessen Wohnung im Schleifweg seit dem Vorabend offenbar größere Mengen Alkohol konsumiert. Nach ersten Erkenntnissen wurde der 59-Jährige dabei zunehmend aggressiver, griff den Wohnungsinhaber schließlich mehrfach an und schlug auf ihn ein. Als der renitente Besuch nach Aufforderung nicht freiwillig die Wohnung verlassen wollte, alarmierte der 39 Jahre alte Göttinger die Polizei.

Mehrere Streifenwagen rückten zum Wohnhaus im Schleifweg aus. Die Beamten konnten den 59-Jährigen schließlich überwältigen und ihm Handfesseln anlegen. Als der Randalierer dem Polizeigewahrsam zugeführt werden sollte, leistete er erheblichen Widerstand. Nachdem er nicht freiwillig in das Transportfahrzeug einsteigen wollte, mussten der später verletzte Polizeibeamte und sein Kollege ihn zum Wagen schleppen und in den Innenraum heben. Beim Verlassen des Wagens trat der 59-Jährige dem Oberkommissar plötzlich völlig unvermittelt gezielt gegen den Kopf.

Die Ordnungshüter brachten den Mann anschließend zur Dienststelle. Nach Entnahme einer Blutprobe wurde der 59-Jährige zur Verhinderung weiterer Straftaten in eine der Zellen untergebracht. Während der gesamten Zeit beleidigte er die anwesenden Beamten und Beamtinnen, u.a. mit den Worten Wichser, Arschlöcher.

Gegen den Göttinger wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Die Ermittlungen dauern an.

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