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POL-GOE: (555/2014) Polizei und Veterinäre ziehen Lebensmitteltransporte aus dem Verkehr

POL-GOE: (555/2014) Polizei und Veterinäre ziehen Lebensmitteltransporte aus dem Verkehr
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Göttingen (ots)

LANDKREIS GÖTTINGEN (lü) - An vier Tagen in dieser Woche (15.09.-19.09.2014) haben Beamte der Autobahnpolizei und Mitarbeiter des Veterinär-und Verbraucherschutzamtes des Landkreises und der Stadt Göttingen insgesamt 25 Fahrzeuge kontrolliert, die in erster Linie gewerblich Lebensmittel transportierten.

Neben Tempoverstößen ahndeten die Beamten Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten und wegen fehlender Qualifikation als Berufskraftfahrer. Mehrere Fahrzeuge hatten auch technische Mängel. Aus Lebensmittelrechtlicher Sicht gab es insgesamt elf Beanstandungen. U. a. wurden folgende vier gravierende Sachverhalte festgestellt:

Ein 32-jähriger LKW-Fahrer aus Hessen überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit in mehreren Fällen erheblich. Dabei betrug die höchste Geschwindigkeit 114 km/h statt der erlaubten 80 km/h.

Ein 42-jähriger bulgarischer LKW-Fahrer aus Kassel beförderte gewerblich tiefgefrorene Lebensmittel ohne die erforderliche Qualifikation. Die vorgeschriebenen Temperaturen wurden nicht eingehalten und hygienische Mängel wurden festgestellt. Die Kühlanlage des LKW war defekt und das Fahrzeug wies technische Mängel auf. Die Dokumentation der beförderten Lebensmittel war unvollständig. Es wurden 23 Fleischspieße (Fotos) mit einem vorläufigen Verkehrsverbot belegt und in den Betrieb zurückgeführt. Dem Fahrer wurde die gewerbliche Beförderung von Gütern mit dem verwendeten LKW aufgrund der fehlenden Qualifikation untersagt.

Ein 52-jähriger Hähnchengrillfahrer aus Hessen beförderte neben Grillwaren auch Salate ohne Kühlung und Ladungssicherung zu einem Verkaufsstandplatz. Auf der Fahrt stürzten die Salate um, wurden beschädigt und es wurde die zulässige Höchsttemperatur für diese Lebensmittel teils erheblich überschritten. Die Salate wurden entsorgt.

Ein 49-jähriger kasachischer LKW-Fahrer aus Nordrhein-Westfalen beförderte Frischfisch ohne jegliche vorgeschriebene Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten. Da er den Beamten bereits vor zwei Jahren mit dem gleichen Mangel aufgefallen war, gehen sie nun von Vorsatz aus. Weiter stellten die Beamten eine geringfügige Temperaturabweichung des Frischfisches fest. Die Weiterfahrt wurde vorläufig untersagt und erst nach der Nachfüllung von insgesamt 60 kg Eis zur Kühlung des Fisches gestattet.

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