POL-GOE: (39/2006) Streit um Taxirechnung - Widerspenstige 42-Jährige beleidigt und tritt Polizeibeamte
Göttingen (ots)
Rosdorf, Leinestraße Sonntag, 8. Januar 2006, gegen 08.30 Uhr
Weil sie ihre Taxirechnung in Höhe von 11,25 Euro nicht bezahlen wollte, kam es Sonntagmorgen (08.01.06) gegen 08.30 Uhr in der Leinestraße in Rosdorf (Kreis Göttingen) zu einer handfesten Rangelei zwischen einer 42 Jahre alten angetrunkenen Frau und einer Funkstreife der Polizei. Verletzt wurde dabei niemand.
Der 50 Jahre alte Taxifahrer hatte die Ordnungshüter zuvor zu Hilfe gerufen, weil er mit der Frau nicht einig wurde. Als die Beamten eintrafen, behauptete die augenscheinlich Angetrunkene plötzlich lautstark, dass man ihr 500 Euro aus der Tasche gestohlen habe. Die Situation eskalierte, nachdem die Rosdorferin die Befragung des Taxifahrers wiederholt störte, die Beamten (ein Polizist und seine Kollegin) u. a. als "Bullenschweine" betitelte und sich schließlich wieder zurück ins Taxi setzte.
Als sie der mehrmaligen Aufforderung auszusteigen nicht nachkam, erfasste der Beamte die Frau am Arm und wollte sie aus dem Fahrzeug herausziehen. Die Widerspenstige wehrte sich jedoch vehement und versuchte, sich loszureißen. Daraufhin kletterte die Kollegin des Ordnungshüters zu der Frau auf die Rücksitzbank und wollte durch intensives Schieben die gleichzeitigen "Ziehversuche" ihres Streifenpartners unterstützen - ebenfalls ohne Erfolg. Stattdessen schlug die ungewollte Kundin erneut um sich. Erst durch Anwendung spezieller Hebeltechniken gelang es schließlich, sie aus dem Wagen zu holen. Ihr wurden vor dem Transport zur Wache Handfesseln angelegt.
Noch immer in Rage trat die 42-Jährige beim Einstieg in den angeforderten Gefangenentransportwagen mit ihren Cowboystiefeln nach den Polizisten und später gegen die Fahrzeugtüren. Auf der Dienststelle ordneten die Ermittler die Entnahme einer Blutprobe an. Anschließend wurde die Frau ins Landeskrankenhaus eingeliefert. Sie erwartet jetzt eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung.
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