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POL-GOE: (218/2006) Unter Drogen auf "Pocketbike" erwischt - Anzeige

Göttingen (ots)

Hann. Münden, Lange Straße
Dienstag, 21. Februar 2006, gegen 23.30 Uhr
Einen vermutlich unter Drogeneinfluss mit
einem nicht zugelassenen sog. "Pocketbike" umherfahrenden 19 Jahre 
alten Mündener hat eine Funkstreife der Polizei Hann. Münden 
Dienstagabend (21.02.06) gegen 23.30 Uhr in der Langen Straße 
gestoppt. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle räumte der bei der
Polizei bereits bekannte Heranwachsende ein, kurz zuvor mit dem 
Minimotorrad umher gefahren zu sein. Einen Führerschein besäße er 
nicht. Auf die Frage der Beamten, ob er vor Fahrtantritt 
Betäubungsmittel konsumiert habe, gab der 19-Jährige zu, am Vortag 
einen "Joint" geraucht zu haben. Die Streife nahm den jungen Mann zur
Blutprobe mit zur Wache. In einer seiner Hosentaschen fanden die 
Beamten bei einer Durchsuchung Spuren von Haschischrückständen.
Wenig später in seiner Wohnung stießen die Ordnungshüter darüber 
hinaus auf eine geringe Menge Haschisch, eine Feinwaage und ein 
Messer mit Russanhaftungen.
Das Minimotorrad wurde von den Ermittlern sichergestellt. Es soll 
technisch untersucht werden. Den 19-Jährigen erwartet jetzt ein 
ganzes Anzeigenpaket u. a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß 
gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das Pflichtversicherungsgesetz 
und natürlich gegen das Betäubungsmittelgesetz.
"Pocketbikes" sind aufgrund ihrer Motorisierung grundsätzlich  
zulassungspflichtig. Sie unterliegen damit der Versicherungs- und der
Steuerpflicht und müssen sowohl über einen Fahrzeugschein als auch 
über ein amtliches Kennzeichen verfügen. Zum Führen auf öffentlichen 
Straßen würde man die Fahrerlaubnisklasse A und einen Helm benötigen.
Lediglich bei einer Einstufung des Minibikes als "Kleinkraftrad" 
(bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h) wäre 
die Klasse M ausreichend. Dann wären eine Betriebserlaubnis und ein 
Versicherungskennzeichen Pflicht.
Aber Vorsicht ! Fest steht, dass die Minikräder aufgrund von 
derzeit entgegenstehenden Beschaffenheitsvorschriften zwar 
"zulassungspflichtige", aber nicht "zulassungsfähige" Zweiräder sind,
mit denen im öffentlichen Verkehrsraum nicht gefahren werden darf !!
So ist aufgrund ihrer extrem kleinen Größe u. a. die Anbringung eines
den gestzlichen Vorschriften entsprechenden, d.h. ablesbaren 
Kennzeichens nicht möglich. Gleiches gilt beispielsweise für 
anzubringende Beleuchtungseinrichtungen und den geeigneten 
Fahrersitz. Einer Nutzung im eigenen Garten steht nichts entgegen.

Rückfragen bitte an:

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Telefon: 0551/491-1034
Fax: 0551/491-1035
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