POL-DN: "Urknall-Böller" verletzt Passanten
Düren (ots)
Unvorstellbar leichtsinnig und verantwortungslos verhielten sich am Mittwochnachmittag drei junge Männer aus Düren im Alter zwischen 18 und 20 Jahren, als sie im Bereich der Fußgängerzone einen Silvesterböller zündeten. Zwei Frauen erlitten durch das Detonationsgeräusch Verletzungen und klagten anschließend über Beeinträchtigungen des Gehörs.
Die drei Dürener befanden sich gegen 15.00 Uhr im Eingangsbereich eines Kaufhauses in der Wirtelstraße, als sich ein Ehepaar aus Eschweiler mit einem Kinderwagen der Örtlichkeit näherte. Wie später der 19-Jährige Dürener angab, zündete in diesem Moment sein 20 Jahre alter Begleiter den als " Urknall-Böller" bezeichneten pyrotechnischen Sprengsatz und drückte ihm diesen in die Hand. Darauf habe er den Böller weggeworfen, der dann mit erheblicher Lärmkulisse direkt neben dem Kinderwagen des achtmonatigen Kleinkindes detonierte. Obwohl sich die drei Männer fluchtartig entfernten, konnte der Werfer durch Zeugen gestellt und der Polizei übergeben werden. So wurden auch die Personalien der beiden übrigen Männer bekannt. Nach Angaben des 19 Jahre alten Mannes handelte es sich bei dem gezündeten Gegenstand, um einen durch den 20-Jährigen in Polen erworbenen Böller, über dessen Wirkung er sich nicht im Klaren gewesen sei. Zwei Frauen im Alter von 31 und 56 Jahren beklagten anschließend bei der Polizei Beeinträchtigungen ihres Gehörs und wollen einen Arzt aufsuchen.
Gegen die Männer wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Die Polizei warnt nochmals eindringlich vor der Verwendung nicht zugelassener Feuerwerkskörper. Bei deren Verwendung muss mit erheblichen Verletzungen in Form von Hörbehinderungen, Verbrennungen, Splitterverletzungen bis hin zum Verlust von Gliedmaßen und Verlust des Sehvermögens gerechnet werden. Zugelassene pyrotechnische Gegenstände weisen ein Zulassungszeichen (BAM-Nummer) auf, wobei auch bei deren Verwendung die gesetzlichen Vorgaben zum Zeitpunkt der erlaubten Nutzung sowie zum Alter des Anwenders dringend beachtet werden müssen.
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