POL-DN: Parkverbot auf Schutzstreifen beachten!
Kreis Düren (ots)
Bereits seit dem 01. September 2009 haben Kraftfahrzeugführer ein generelles Parkverbot auf Schutzstreifen für Radfahrer zu beachten. Die Polizei wird in Kürze gezielte Kontrollen durchführen.
Wie angekündigt, wird die Polizei im Kreisgebiet weiterhin intensive Überwachungsmaßnahmen zur Verringerung der Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern durchführen. Dabei steht aber nicht nur das Fehlverhalten von Fahrradfahrern im Mittelpunkt. Gleichermaßen bedeutsam ist es, das Fehlverhalten gegenüber Radfahrern zu minimieren. In diesem Zusammenhang wird die Polizei demnächst gezielt überprüfen, ob insbesondere Pkw- und Lkw-Fahrer das geltende Parkverbot auf Radfahrer-Schutzstreifen beachten. Es liegen der Polizei mehrere Eingaben betroffener Bürger vor, die sich über das Zuparken des Schutzstreifens bereits beschwert haben. Bei Zuwiderhandlungen werden Verwarnungsgelder erteilt.
Schutzstreifen für den Radverkehr werden am rechten Fahrbahnrand durch eine unterbrochene Leitlinie markiert. Sie können mit einem Fahrradsymbol auf der Fahrbahn gekennzeichnet sein.
Andere Fahrzeugführer außer den Radfahrern dürfen nur bei Bedarf darauf fahren. Das gilt beispielsweise für sich begegnende Lkw, wenn der Platz zum Ausweichen benötigt wird. Radfahrer dürfen dabei jedoch nicht gefährdet werden. In keinem Fall erlaubt ist jedoch das Parken.
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