BPOL-TR: Führungsaufsicht - Trotz Verbot Alkohol konsumiert
Trier (ots) - Am Montagnachmittag stellte die Bundespolizei bei der Kontrolle eines alkoholisierten 36-jährigen Deutschen im Stadtgebiet eine bestehende Führungsaufsicht des Landgerichts Trier fest. Diese basiert auf einer Verurteilung aus 2014 wegen mehrerer Gewaltdelikte, u. a. räuberische Erpressung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Laut Beschluss ist ihm verboten, Alkohol oder Drogen zu konsumieren. ...