Preisgleitklauseln gelten nicht für Verbraucherbauverträge
Expertentipp des Bauherren-Schutzbund: Preisgleitklauseln gelten nicht für Verbraucherbauverträge Nach einem Erlass des Bundesbauministeriums und des Bundesverkehrsministeriums soll in neu abgeschlossenen Verträgen des Bundes eine Preisgleitklausel verbindlich aufgenommen werden. Diese ermöglicht eine nachträgliche Anpassung der im Vertrag fixierten Materialpreise an die aktuelle Marktentwicklung. Damit werden ...