BG BAU: Bis 16. Februar elektronischen Lohnnachweis abgeben
Berlin (ots) - Am Jahresanfang müssen Unternehmen die Arbeitsentgelte, die geleisteten Arbeitsstunden ihrer Beschäftigten sowie deren Anzahl an die Unfallversicherungsträger übermitteln. Die Meldefrist für das Jahr 2021 endet am 16. Februar 2022. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) gibt Tipps, damit die Abgabe der Daten reibungslos klappt. Mit dem ...